Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:
Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
Pelletöfen mit Wassertasche
Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderungxt